Corona-Virus: Aktuelle Informationen für unsere Patienten
Für Arztpraxen, wie auch für andere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung gelten in Hessen, unabhängig der Corona-Neuinfektionen, weiter besondere Sicherheitsbestimmungen. Hierzu zählt:
Maskenpflicht in Arztpraxen
Dies gilt auch für Geimpfte, Geboostere und Genesene und dient dem Schutz von Patienten mit Vorerkrankungen und des medizinischen Personals, sowie allen die eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus aufsuchen müssen.
Bitte kommen Sie daher immer mit einer FFP-2 Maske, mit Termin und wenn möglichst ohne Begleitperson.